Voraussetzungen

Wann ist Ihre Einrichtung als FSJ/BFD-Einsatzstelle geeignet?

  • wenn Sie die Einführung, fachliche Anleitung und individuelle Begleitung der Freiwilligen sicherstellt und uns als Träger des Freiwilligendienstes eine/einen hierfür verantwortliche Mitarbeiter/in nennt
  • wenn Sie für die Freiwilligen genügend kontinuierliche Hilfstätigkeiten anbieten können (keine Springerfunktion)
  • wenn die Tätigkeiten im erzieherischen,  pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Bereich liegen.
  • wenn Sie das Prinzip der Arbeitsmarktneutralität respektieren.
  • wenn Sie die finanzielle Rahmenbedingungen des Einsatzes der Freiwilligen anerkennen sowie zur Kooperation mit den Freiwilligendienst-Träger bereit sind.