Allgemeines

Allgemeine Infos über FSJ und BFD

Seit 1996 bietet der DRK Landesverband Rheinland-Pfalz jungen Menschen die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres freiwillig zu engagieren. Mit dem Aussetzen der Wehrpflicht ist seit dem 01.07.2011 auch ein Einsatz im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes möglich.

Beide Freiwilligendienste dienen der Orientierung und Persönlichkeitsbildung junger Menschen und fördern den Kompetenzerwerb sowie die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen. Gleichzeitig gehören FSJ und BFD zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Neben der praktischen Arbeit in der Einsatzstelle ist die begleitende Bildungsarbeit (25 gesetzliche festgelegte Seminartage) ein wesentlicher Bestandteil beider Dienste. Rechtsgrundlage beim FSJ ist das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten, der Bundesfreiwilligendienst wird durch das Bundesfreiwilligendienstgesetz geregelt werden.

FSJ und BFD geben Trägern von sozialen Einrichtungen die Gelegenheit, Jugendlichen Einblick und Zugang zu sozialen Berufsfeldern zu ermöglichen.

Der Einsatz der Freiwilligen kann in den unterschiedlichsten sozialen Einrichtungen (Altenhilfe und Krankenhäuser, Kinder- und Jugendhilfe, Rettungsdienst, Ganztagsschulen etc.) erfolgen.

Die Jugendlichen können in Freiwilligendiensten ihr Interesse und ihre Fähigkeiten für die Arbeit im sozialen Bereich überprüfen. Häufig entscheiden sich die jungen Menschen nach ihrem Freiwilligendienst für einen sozialen Beruf.

Der Einstieg in den Freiwilligendienst ist nach Absprache jederzeit möglich und dauert in der Regel ein Jahr.
Inhaltliche Schwerpunkte der Bildungsseminare sind – neben der Reflexion der praktischen Arbeit in den Einsatzstellen – die Auseinandersetzung mit persönlichkeitsbildenden, sozialen und gesellschaftsrelevanten Themen.